Die Anmeldungen finden jedes Jahr im Februar statt. An einem Samstag im Januar gibt es den “Tag der offenen Tür”, zu dem alle Interessierten eingeladen sind und sich über unsere Schule informieren können.

Die Termine für das kommende Schuljahr und weitere Informationen finden Sie dann aktuell auf der Startseite.

Hier können Sie sich über unsere Schule informieren.

Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler, die Schulen im Gebiet der Stadt Neustadt an der Weinstraße besuchen, einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Schulweg besonders gefährlich ist oder der Fußweg zwischen Wohnung und Grundschule länger als 2 km bzw. zwischen Wohnung und nächstgelegener weiterführenden Schule länger als 4 km ist.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt Neustadt.

Kl. 5 Kl. 6 Kl. 7 Kl. 8 Kl. 9 Kl. 10
Deutsch 4/2 4/2 4/2 4/2 3/2 4/0
Latein 4 4 4 4 4 4
Englisch 3 4 4 4 4
Französisch 4 4 4
Griechisch 4 4 4
Mathematik 4 4 4 4 4 4

Im Fach Deutsch gibt die erste Ziffer in der Tabelle die Zahl der Aufsätze, die zweite Ziffer die Zahl der Diktate an. Falls besondere pädagogische oder organisatorische Gründe vorliegen, kann von den Richtzahlen um eine Arbeit noch oben und – sofern mehr als vier Klassenarbeiten je Schuljahr vorgesehen sind – nach unten abgewichen werden. In den Fächern, in denen mehr als vier Klassenarbeiten vorgesehen sind, kann anstelle einer Klassenarbeit pro Jahr auch eine andere Form der Leistungsüberprüfung mit vergleichbarem Anspruchsniveau gewählt werden. Über das Abweichen entscheidet die Fachlehrerin oder der Fachlehrer im Einvernehmen mit dem Schulleiter nach Anhören der Klassenelternvertretung. Im Fach Deutsch haben wir demgemäß mit Einverständnis der Elternsprecher die Arbeiten in der Jahrgangsstufe 9 von den vorgesehenen 6 auf 5 gekürzt.

Beurlaubung

Eine Beurlaubung kann nur in Ausnahmefällen und nur nach rechtzeitigem (2 Wochen) vorherigen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schüler gewährt werden.

Beurlaubungen für Einzelstunden sowie bis zu drei Tagen erteilt der Klassen- bzw. Stammkursleiter.

Längere Beurlaubungen und alle Beurlaubungen für Tage direkt vor oder nach Ferien müssen bei der Schulleitung beantragt werden. Solche Beurlaubungen können nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden.

Gewährte Beurlaubungen teilen die Schülerinnen und Schüler den betroffenen Fachlehrerinnen und -lehrern rechtzeitig im Voraus mit!

Krankheit

Fehlende Schüler müssen am ersten Fehltag vor Schulbeginn telefonisch im Sekretariat entschuldigt werden (Tel. 06321 / 499010). Spätestens am dritten Fehltag muss die von den Eltern unterzeichnete Entschuldigung beim Klassenlehrer vorliegen.

Bei während des Unterrichts auftretender Übelkeit, Schmerzen oder sonstigem Unwohlsein müssen sich die Schüler beim Fachlehrer der aktuellen Stunde und danach im Sekretariat abmelden.

Schließfächer können über die Firma Astra Direct gebucht werden. Anträge gibt es auch in Papierform im Sekretariat, die Vergabe wird aber nur über die Firma geregelt.

Es gibt zwei Arten der Schulbuchausleihe: Die unentgeltliche und die entgeltliche Ausleihe. Nähere Erläuterungen finden Sie auf der Webseite der Stadt Neustadt.

Schulkleidung mit KRG-Logo (T-Shirts, Kapuzenshirts, …) könnt ihr jederzeit über www.schushi.de bestellen. Ein Erklärvideo für den Bestellvorgang gibt es hier: www.schushi.de/so-bestellst-du/.

Momentan gibt es noch eine kleine Auswahl an Schulkleidung mit dem alten, runden Logo. Ihr bekommt es über Frau Stehr (Kontakt: seb@krg-nw.de).

1. Stunde 7:50 8:35
2. Stunde 8:35 9:20
Pause 9:20 9:35
3. Stunde 9:35 10:20
4. Stunde 10:20 11:05
Pause 11:05 11:20
5. Stunde 11:20 12:05
6. Stunde 12:05 12:50
Pause 12:50 13:05
7. Stunde 13:05 13:50